

Gemeinschaftsschule
TESTPFLICHT
Liebe Eltern,
inzwischen gibt es Änderungen zur Testpflicht. Die indirekte Testpflicht gilt nun unabhängig vom Inzidenzwert.
Es ist weiterhin so, dass eine Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Teilnahme am Test nicht möglich ist.
Es wurden bereits sehr viele Einverständniserklärungen unterschrieben, die weiterhin Gültigkeit haben. Sollten Sie noch keine Einverständniserklärung ausgefüllt haben, ist diese angehängte.
In der Schule liegt dieses Schreiben heute Vormittag auch ausgedruckt zur Abholung bereit.
Danke für Ihr Verständnis und herzliche Grüße aus der Schillerschule
Nicole Breitling
lkjlkj
Information zur aktuellen Schulschließung
Es dürfen keine Stoffmasken mehr getragen werden.
Jeder muss eine medizinische Maske tragen. Dies muss aber keine FFP2-Maske sein.
…herzlich Willkommen an unserer Schillerschule!
Hier möchten wir uns kurz vorstellen:
Ein kleiner Film…
Eine kleine Geschichte…
Informationsbrief …
Allgemeines zum Schulleben unter Pandemie-Bestimmungen
Weiterführender Link:
Häufig gestellte Fragen zur Schulschließung
des Ministeriums für Kultus und Sport BW